TAI 3.54; StiASG Urk. GG2 T1a Verpfändung der Herrschaft Greifensee an die Herren von Landenberg, 1300.01.07 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:TAI 3.54; StiASG Urk. GG2 T1a
Title:Verpfändung der Herrschaft Greifensee an die Herren von Landenberg
Brief:Gräfin Elisabeth von Habsburg-Laufenburg, Frau von Rapperswil, beurkundet, dass sie aufgrund von Schulden mit Zustimmung ihres Gatten, des Grafen Rudolf von Habsburg-Laufenburg, und ihres Sohnes, des Grafen Werner von Homberg, die Herrschaft Greifensee und weitere Güter für fünf Jahre an den österreichischen Marschall Hermann von Landenberg und seinen gleichnamigen Sohn, den Kirchherrn von Staufen, verpfändet habe. Zur Herrschaft gehören die Burg und die Stadt Greifensee mitsamt dem See, die Höfe in Fällanden, Maur, Niederuster, Nossikon, Nänikon, Werrikon, Schwerzenbach, Hegnau und Hof, das Meieramt von Bertschikon und der Kirchensatz von Uster, der zum Laubishof gehört sowie die dortigen Gerichte, Twing und Bann.
Der Wert des Pfandes beträgt 600 Mark Silber, wovon 500 Mark bezahlt werden. Die restlichen 100 Mark sollen dazu verwendet werden, bereits verpfändete Güter auszulösen. Weitere Kosten für allfällige Auslösungen können auf den Gesamtwert geschlagen werden. Mit Zustimmung der Gräfin und der Schiedsleute darf die Burg Greifensee für 50 Mark ausgebaut werden. Entsprechende Kosten dürfen ebenfalls zum Gesamtwert addiert werden. Schiedsleute sind Ritter Rüdger von Werdegg für die Gräfin und Ritter Hermann von Hohenlandenberg für den Marschall und seinen Sohn. Als gemeinsamer Schiedsmann amtiert Ritter Hugo von Breitenlandenberg.
Ebenfalls verpfändet werden die Leute in Dübendorf sowie weitere Leute und Güter zwischen dem Hofbach und Wetzikon bis hinunter nach Kaiserstuhl und Baden, die zur Herrschaft Rapperswil gehören. Gemäss der Abmachung gelten Eigenleute und Eigengüter als verpfändet, während die Lehen an den Sohn des Marschalls sowie an die Ritter Johannes von Schönenberg und Hermann von Hohenlandenberg verliehen werden. Nicht in das Pfand eingeschlossen ist der Kirchensatz von Rümlang. Beim Kirchensatz von Uster bedingt sich die Gräfin aus, dass sie ihn in den kommenden fünf Jahren selber verleihen darf, falls die Kirche ledig wird. Danach fällt dieses Recht dem jeweiligen Eigentümer des Laubishofs zu.
Falls die Gräfin die genannten Güter innerhalb der kommenden fünf Jahre verkaufen muss, soll sie sie niemandem anderen anbieten als dem Marschall, seinen Söhnen oder ihren Erben. Dafür werden fünf Schiedsleute benannt. Die Gräfin wählt die Ritter Ulrich von Schönenwerd und Rüdger von Werdegg, für die Landenberger stehen der Freiherr Hermann von Bonstetten der Jüngere sowie Johannes von Schönenberg ein. Als gemeinsamer Schiedsmann amtiert wiederum Hugo von Landenberg. Wenn die Gräfin das Pfand innerhalb von fünf Jahren nicht wieder auslöst, fällt der Kauf an den Marschall und seine Söhne. Der Kaufpreis wird dannzumal von der Mehrheit der fünf Schiedsleute festgelegt. Jede Partei kann ihre Schiedsleute nach eigenem Ermessen austauschen. Falls indessen der gemeinsam bestimmte Schiedsmann stirbt oder in die Ferne reist, sollen die übrigen vier Schiedsleute in Zürich zusammenkommen und innerhalb eines Monats einen Nachfolger bestimmen. Wenn der Marschall, seine Söhne oder ihre Erben die Güter nach fünf Jahren nicht zu den Konditionen der fünf Schiedsleute kaufen wollen, darf die Gräfin sie frei verkaufen.
Wenn die Gräfin das Pfand innerhalb der kommenden fünf Jahre auslösen will, müssen ihr alle Güter und Leute übergeben werden. Dafür werden der Kirchherr von Bäretswil, Hermann von Landenberg, der gleichnamige Sohn des Marschalls, der bereits erwähnte Hermann von Bonstetten, der ebenfalls bereits erwähnte Rüdger von Werdegg sowie Ritter Johannes von Glarus als Bürgen eingesetzt. Die Bürgen schwören, dass sie sich bei einem Aufgebot durch die Gräfin oder ihre Erben in Zürich treffen, um die Auslösung des Pfandes innerhalb eines Monats zu vollstrecken. Wenn die Auslösung vor der Jahresmitte erfolgt, gehen die Einkünfte der Güter an die Gräfin, ansonsten an die Pfandnehmer. Während der kommenden fünf Jahre dienen die Einkünfte dem Marschall und seinem Sohn als Entschädigung für alles, was sie für die Gräfin getan haben oder noch tun werden.
Zeugen: Rudolf von Habsburg, der Domkustos von Konstanz, Konrad Wiss, Heinrich Gnürser, Meister Ulrich Wolfleibsch und Nikolaus Marti, Chorherren am Grossmünster, Rudolf Mülner, Heinrich von Rümlang, Walter von Aarwangen und Ulrich Reich, Ritter, Burkhard von Liebegg, Johannes von Rumlikon und Nikolaus Krieg, Bürger von Zürich, Arnold Trutmann, Berchtold von Balm, Heinrich Ammann von Rapperswil, Ulrich der Heiden und andere.
Neben der Gräfin siegeln ihr Gatte Rudolf von Habsburg-Laufenburg, ihr Sohn Werner von Homberg, Hermann von Landenberg, Kirchherr von Staufen, Hermann von Bonstetten, Landrichter im Thurgau, die Schiedsleute Ulrich von Schönenwerd, Rüdger von Werdegg, Johannes von Schönenberg und Hugo von Landenberg sowie die Bürgen Hermann von Landenberg, Kirchherr von Bäretswil, Rüdger von Werdegg und Johannes von Glarus.
Creation date(s):1/7/1300
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original (A 1)
Dimensions W x H (cm):52.0 x 66.0 (Plica 4.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:11 Siegel: 1. Elisabeth von Rapperswil, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 2. Rudolf von Habsburg-Laufenburg, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 3. Werner von Homberg, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, abgeschliffen; 4. Hermann von Landenberg, Kirchherr von Staufen, Wachs, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 5. Hermann von Bonstetten, Landrichter im Thurgau, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 6. Ulrich von Schönenwerd, Wachs, dreieckig, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 7. Rüdger von Werdegg, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 8. Johannes von Schönenberg, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, abgeschliffen; 9. Hugo von Landenberg, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, abgeschliffen; 10. Hermann von Landenberg, Kirchherr von Bäretswil, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt; 11. Johannes von Glarus, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt
Schlagwörter:Bürgschaft; Eigentum; Herrschaftsrechte; Lehen; Pfand; Territorium

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat
Publikationen:Edition: ChSG, Bd. 5, Nr. 2496; UBSG, Bd. 3, Nr. 1116; UBZH, Bd. 7, Nr. 2534
Regest: UBSSG, Bd. 2, Nr. 900
Weblinks:StiASG Urk. GG2 T1a
Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 1
Edition und Digitalisat bei monasterium
Level:Dokument
Ref. code AP:TAI 3.54; StiASG Urk. GG2 T1a
 

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TAI 3.55; StiASG Urk. GG2 T1b Verpfändung der Herrschaft Greifensee an die Herren von Landenberg, 1300.01.07 (Dokument)
 

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Physical Usability:Keine Archivalien vorhanden
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