Title: | Steuerbetrug |
Inhalt und Form: | Zuständig für diese Geschäfte war die Rechtsabteilung. Aktengruppe 21 bzw. 25 (Aktenzeichen=Aktengruppe). Teilweise ist eine Abgrenzung zu den Nummern 20 betreffend Steuerhinterziehung schwierig. Einen Steuerbetrug begeht, wer gegenüber den Steuerbehörden gefälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise verwendet. Durch eine Urkundenfälschung wird die Steuerhinterziehung zum illegalen Steuerbetrug. Der Steuerbetrug wird als Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches behandelt und mit Gefängnis oder Busse bestraft. Aufgenommen sind auch blosse Vermutungen über einen mutmasslichen Steuerbetrug oder Fälle, in denen Strafanzeige eingereicht wurde, das Steueramt aber keinen Betrug feststellen konnte. Angegeben wird meistens der Wohnort des Steuerpflichtigen, falls dieser unklar ist, wurde der Heimatort angegeben. |
Creation date(s): | 1951 - 1998 |
Number: | 109 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=413854 |
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