C I, Nr. 2803 Bürgermeister und Räte der Stadt Zurich vermitteln im Streit zwischen der Gebursami des Dorfes Steinhusen und den Leuten von Buoch um die Weidegerechtigkeit. Die Leute von Steinhusen beklagen sich über das auf ihrem Boden weidende Vieh der von Buoch, obwohl letztere ihren Hof beschlo

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2803
Title:Bürgermeister und Räte der Stadt Zurich vermitteln im Streit zwischen der Gebursami des Dorfes Steinhusen und den Leuten von Buoch um die Weidegerechtigkeit. Die Leute von Steinhusen beklagen sich über das auf ihrem Boden weidende Vieh der von Buoch, obwohl letztere ihren Hof beschlossen haben und deshalb Weide und Brache in Steinhusen, vor allem im Schmalholz, nicht benützen sollen. Die Leute aus Buoch berufen sich hingegen auf eine Weidegenossenschaft mit Steinhusen; ihr Hof sei nicht beschlossen, weshalb sie Zugang zu den Weiden und zum Schmalholz hätten. Da beide Parteien keine Einigung finden konnten, entschied Zürich nach Anhörung der Kundschaften, ein Schiedsgericht mit drei Zürcher Ratsmitgliedern einzusetzen. Auf Bitte der von Zug unterstützten Leute von Steinhusen kommt Zürich nun auf den Streit zurück, wobei Steinhusen von Zug, Buoch vom Zürcher Ratsherr Cuonratt Meÿer vertreten wird. Zürich folgt schliesslich der von 19 ehrbaren Männern - 17 vor dem Zuger Amman Jos Spiler, 2 vor dem Zürcher Rat - beschworenen Kundschaft Steinhusens, dass Buoch ein beschlossener Hof ohne Zugang zu den Weiden Steinhusens sei. Auf Bitte der Leute von Buoch wird ein Brief ausgestellt. Stadtsecretsiegel.
Brief:Bürgermeister und Räte der Stadt Zurich vermitteln im Streit zwischen der Gebursami des Dorfes Steinhusen und den Leuten von Buoch um die Weidegerechtigkeit. Die Leute von Steinhusen beklagen sich über das auf ihrem Boden weidende Vieh der von Buoch, obwohl letztere ihren Hof beschlossen haben und deshalb Weide und Brache in Steinhusen, vor allem im Schmalholz, nicht benützen sollen. Die Leute aus Buoch berufen sich hingegen auf eine Weidegenossenschaft mit Steinhusen; ihr Hof sei nicht beschlossen, weshalb sie Zugang zu den Weiden und zum Schmalholz hätten. Da beide Parteien keine Einigung finden konnten, entschied Zürich nach Anhörung der Kundschaften, ein Schiedsgericht mit drei Zürcher Ratsmitgliedern einzusetzen. Auf Bitte der von Zug unterstützten Leute von Steinhusen kommt Zürich nun auf den Streit zurück, wobei Steinhusen von Zug, Buoch vom Zürcher Ratsherr Cuonratt Meyer vertreten wird. Zürich folgt schliesslich der von 19 ehrbaren Männern - 17 vor dem Zuger Amman Jos Spiler, 2 vor dem Zürcher Rat - beschworenen Kundschaft Steinhusens, dass Buoch ein beschlossener Hof ohne Zugang zu den Weiden Steinhusens sei. Auf Bitte der Leute von Buoch wird ein Brief ausgestellt. Stadtsecretsiegel.
Creation date(s):8/30/1429
Creation date(s), remarks.:Dienstag vor Verena
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):49.0 x 16.5
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt, leicht beschädigt.
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Steinhausen, Gebursami; Steinhausen, Weidegerechtigkeit; Buch siehe Knonau, Buch; Knonau, Buch, Hof; Zug; Zürich, Ratsherr, Meier von Knonau, Konrad; Zug, Ammann, Spiler, Jos; Knonau, Buch, Weidegerechtigkeit; Steinhausen, Schmalholz
Personenregister URStAZH:Meier von Knonau, Konrad, Ratsherr in Zürich; Spiler, Jos, Ammann von Zug

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Teiledition: UBZG, Bd. 1, Nr. 722
Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7203
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2803
 

Usage

End of term of protection:8/30/1509
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393915
 

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