C I, Nr. 691 Johans, Abt des Benediktinerklosters St. Blaesin im Schwarzwald, beurkundet, dass er mit dem Haus zu Stampfibach bei Zürich (samt allen Gütern und Einnahmen, die er vom dortigen Amtmann verwalten lässt) auf zehn Jahre das Burgrecht von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich a

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 691
Title:Johans, Abt des Benediktinerklosters St. Blaesin im Schwarzwald, beurkundet, dass er mit dem Haus zu Stampfibach bei Zürich (samt allen Gütern und Einnahmen, die er vom dortigen Amtmann verwalten lässt) auf zehn Jahre das Burgrecht von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich angenommen hat. Anschliessend kann das Burgrecht verlängert werden. Es umfasst die gleichen Rechte und wie für andere verburgrechtete geistliche Herren und Äbte. Für die Dauer des Burgrechts sollen strittige Ansprüche des Abts gegenüber Leuten der Stadt Zürich durch den zürcherischen Rat beurteilt werden, ausgenommen geistliche Sachen sowie dinghörige Sachen, die vor die Dinghöfe des Klosters St. Blasien gehören. Der Abt bezahlt jährlich eine Steuer von 6 Goldgulden. Zürich soll ihn mit seinem Amtshaus schirmen wie andere Bürger. Der Amtmann im Haus zu Stampfibach soll der Stadt Treue schwören und das Burgrecht geniessen, solange er dort als Amtmann waltet, doch behält der Abt sich vor, die Stelle neu zu besetzen. Abt Johans siegelt.
Brief:Johans, Abt des Benediktinerklosters St. Blaesin im Schwarzwald, beurkundet, dass er mit dem Haus zu Stampfibach bei Zürich (samt allen Gütern und Einnahmen, die er vom dortigen Amtmann verwalten lässt) auf zehn Jahre das Burgrecht von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich angenommen hat. Anschliessend kann das Burgrecht verlängert werden. Es umfasst die gleichen Rechte und wie für andere verburgrechtete geistliche Herren und Äbte. Für die Dauer des Burgrechts sollen strittige Ansprüche des Abts gegenüber Leuten der Stadt Zürich durch den zürcherischen Rat beurteilt werden, ausgenommen geistliche Sachen sowie dinghörige Sachen, die vor die Dinghöfe des Klosters St. Blasien gehören. Der Abt bezahlt jährlich eine Steuer von 6 Goldgulden. Zürich soll ihn mit seinem Amtshaus schirmen wie andere Bürger. Der Amtmann im Haus zu Stampfibach soll der Stadt Treue schwören und das Burgrecht geniessen, solange er dort als Amtmann waltet, doch behält der Abt sich vor, die Stelle neu zu besetzen. Abt Johans siegelt.
Creation date(s):2/10/1401
Creation date(s), remarks.:Donnerstag vor Valentin
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:St. Blasien im Schwarzwald, Benediktinerkloster, Abt, Kreuz, Johans; St. Blasien im Schwarzwald, Benediktinerkloster, Burgrecht mit Zürich; St. Blasien im Schwarzwald, Benediktinerkloster, Amtshaus in Zürich; St. Blasien im Schwarzwald, Benediktinerkloster, Amtmann; Zürich, St. Blasien, Amtshaus siehe Zürich, Stampfenbach, Amtshaus; Zürich, Stampfenbach, Amtshaus St. Blasien, Amtmann; Zürich, Propstei St. Blasien siehe Zürich, Stampfenbach, Amtshaus; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Bürgerschaft; Zürich, Burgrecht mit St. Blasien; St. Blasien im Schwarzwald, Benediktinerkloster, Kelnhof; Zürich, Steuer; Zürich, Gericht
Personenregister URStAZH:Kreuz, Johans, Abt von St. Blasien

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 4, Nr. 4444
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 691
 

Usage

End of term of protection:2/10/1421
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=365809
 

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