C III 11, Nr. 9 Urteilbrief von gemeiner Eidgenossen Ratsboten betreffend, weilen der von Rappenstein den Gemeinden verboten, nichts im Berg auszureuten, dass es dabei verbleiben und sie deswegen einander vor dem niederen Stab rechtfertigen sollten, und so sich einer des Urteils beschwerte, dass e

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 11, Nr. 9
Title:Urteilbrief von gemeiner Eidgenossen Ratsboten betreffend, weilen der von Rappenstein den Gemeinden verboten, nichts im Berg auszureuten, dass es dabei verbleiben und sie deswegen einander vor dem niederen Stab rechtfertigen sollten, und so sich einer des Urteils beschwerte, dass er dieselbe wohl weiters appellieren möge. Im Urbar.
Creation date(s):1514
Number:1

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Hüttlingen (TG); Mettendorf (TG)

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 11, Nr. 9
 

Usage

End of term of protection:12/31/1594
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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