C I, Nr. 777 Uely Halbher, Untervogt zu Grüningen, auf Befehl des dortigen Obervogts Jakob Grebel Gericht haltend, urkundet, dass das Gericht in Sachen des Gothart von Landenberg zu Wetzikon gegen Kleinhans aus dem Fischbach das Begehren des Klägers gutgeheissen habe, dass der jeweilige Besitzer d

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 777
Title:Uely Halbher, Untervogt zu Grüningen, auf Befehl des dortigen Obervogts Jakob Grebel Gericht haltend, urkundet, dass das Gericht in Sachen des Gothart von Landenberg zu Wetzikon gegen Kleinhans aus dem Fischbach das Begehren des Klägers gutgeheissen habe, dass der jeweilige Besitzer des alten Hauses im Fischbach schuldig sei, an Gothart von Landenberg jährlich eine Steuer gemäss den Rödeln zu zahlen, eine Tagwen zu leisten und ein Fasnachthuhn zu geben, ferner an den zwei Jahrgerichten zu Altlandenberg zu erscheinen habe, dass ferner der Besitzer des Hurnly ebenfalls zu den Jahrgerichten zu kommen, jährlich eine Tagwen zu tun und ein Fasnachthuhn zu geben schuldig sei. Der Obervogt siegelt.
Creation date(s):3/19/1509
Creation date(s), remarks.:Montag nach Mitterfasten

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 777
 

Usage

End of term of protection:3/19/1589
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250343
 

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